So funktioniert der Einspruch gegen Ihre IHK Beitragsbescheide

Bitte beachten Sie Fristen für Widerspruch, Klage und Verjährung

  • Die Frist endet grundsätzlich einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids.   …
  • Endet die errechnete Monatsfrist auf einem Samstag , Sonntag oder gesetzlichen (bundeseinheitlichen) Feiertag, so verschiebt sich das Fristende auf den darauf folgenden Werktag.
  • Bei regionalen Feiertagen verschiebt sich das Fristende nur, wenn in dem Bundesland, in dem sich der Hauptsitz der Behörde befindet, ein regionaler Feiertag ist.

Anzeige der vollständigen Quelle: Bundesverwaltungsamt – www.bva.bund.de

1. Nehmen Sie Ihre(n) IHK Beitragsbescheid(e) zur Hand

  1. Klicken Sie auf dieser Webseite auf “Beitragsbescheid prüfen”
  2. Wählen Sie Ihr Bundesland und Ihre IHK
  3. Geben Sie Ihre Beitragsjahre lt. Bescheid, Veranlagung und Summen an
  4. Wiederholen Sie dies bei Bedarf für eigene Prüfzwecke und andere IHK Bescheide der letzten 4 Jahre
  5.  

2. Wir können Ihren Bescheid anfechten?

Bei positiver Prüfung empfehlen wir Ihnen grundsätzlich den Rechtsweg!
Über dieses Portal ist dieser Weg für Sie vollkommen risikolos. Sie zahlen nur im Erfolgsfall!
Registrieren Sie sich nun mit allen erforderlichen Daten.

Ist eine Anfechtung nicht möglich?

Prüfen Sie einen weiteren Bescheid der letzten 4 Jahre und natürlich ihren Bescheid im nächsten Jahr!

Eine Prüfung lohnt immer!
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einzelne Jahre immer wieder angefochten werden können.

3. Scan

  • Scannen Sie Ihren IHK Beitragsbescheid (Vorder- und Rückseite) – alternativ machen Sie ein gut erkennbares Foto mit Ihrem mobilen Gerät.

4. Upload - Dokumente

  • Upload von Vollmacht und ggf. Abtretungsformular
  • Upload Ihres IHK Beitragsbescheids

5. Bestätigung und Vollmacht per E-Mail

Sie erhalten

  • eine Registrierungsbestätigung nebst einer Vollmacht der Partnerkanzlei per Mail
  • eine Ablaufbeschreibung der weiteren Vorgehensweise
  • WICHTIG: Ohne das Einreichen der unterschriebenen Vollmacht wird das Verfahren NICHT in Gang gesetzt. Eine gesonderte Aufforderung erfolgt nicht.

6. Wie entsteht das Mandatsverhältnis?

Das Einsenden einer Vollmacht führt nicht automatisch zu einem Mandatsverhältnis mit unserer Partnerkanzlei, sondern stellt nur ein Angebot dar. Nicht jedes Verfahren ist wirtschaftlich sinnvoll. Dies ist auch abhängig von der Höhe Ihres möglichen Erstattungsanspruchs. Soweit die Verfahrenskosten im Verhältnis zum  Erstattungsanspruch unverhältnismäßig sind, kann IHK-Einspruch die Finanzierung des Verfahrens ablehnen. Eine Finanzierung durch uns erfolgt daher grundsätzlich nicht unter einem Streitwert von € 300,00. 

7. Der Rechtsweg

Wenn wir entscheiden, Ihren Fall zu finanzieren, verhelfen unsere Rechtsexperten Ihnen zu Ihrem Recht!

Nach Eingang Ihrer Vollmacht beim Rechtsanwalt und der Finanzierungszusage durch uns legt dieser fristgerecht das richtige Rechtsmittel gegen den Bescheid ein. Dies kann ein Widerspruch oder eine Klage sein. Sobald der Widerspruch oder die Klage Erfolg hat, informieren wir Sie über den Ausgang des Verfahrens.

8. Ihr gutes Geld

Wir hatten mit Klage oder Widerspruch Erfolg!

  • Wir informieren Sie umgehend per E-Mail
  • es entfällt im Erfolgsfall immer der komplette, angefochtene Beitrag!
  • Sie übermitteln uns Ihre Bankdaten
  • Wir überweisen sofort Ihr Geld (abzüglich der vereinbarten Provision)

Wir hatten keinen Erfolg?

Wenn trotz Klage/Widerspruch Ihr Anspruch nicht durchzusetzen war, müssen Sie weder uns noch den von uns empfohlenen Anwalt bezahlen.