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Wir helfen Ihnen beim Einspruch gegen falsche IHK Beitragsbescheide
Als Unternehmer müssen Sie in der Regel Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden. Ausgenommen sind Freiberufler, Handwerker und Landwirte. Und ja, wenn Sie Geld verdienen, müssen Sie dieser IHK auch Beiträge bezahlen, ob Ihnen das passt oder nicht.
Die Mitgliedschaft ist also verpflichtend, und so kommen alle Jahre wieder Beitragsbescheide ins Haus.
Wissen Sie, wie sich Ihre Beiträge zusammen setzen? Der IHK-Beitrag wird im Wesentlichen durch die Höhe des Gewerbeertrags bzw. des Gewinns aus dem Gewerbebetrieb bestimmt.
Viele wissen jedoch nicht, dass die Kammern in die Beiträge auch eine sog. Risikorücklage einfließen lassen.
Die Bildung einer sogenannten Risikorücklage sei notwendig für die Haushaltsführung, so die Industrie- und Handelskammern in Deutschland. In konjunkturell schlechten Zeiten diene die Rücklage dazu, deutliche Beitragserhöhungen zu vermeiden.
So weit so gut. Aber wenn eine IHK rechtswidrig Vermögen angehäuft hat, dann müssen Sie eben doch keine Beiträge bezahlen.
Und wir wissen, welche IHK in welchem Wirtschaftsjahr wie viel Vermögen gebildet hat.
Und mittlerweile gibt es zahlreiche Entscheidungen oberer Gerichte, die die Haushaltsführung vieler IHK und das Anhäufen von Milliarden an Rücklagen – und damit auch die Betragsbescheide der Kläger – für rechtswidrig erklärt haben.
In all diesen Fällen mussten die jeweilige IHK die zuviel erhobenen Beiträge zurückzahlen.
Wir helfen Ihnen, falschen Beitragsbescheiden auf die Schliche zu kommen und zuviel gezahlte Beiträge zurück zu fordern.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht
Unsere erfahrenen RechtsexpertInnen helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ob Anfechtung des aktuellen IHK-Bescheids oder Rückforderung von gezahlten IHK Beiträgen, sie kümmern sich um alle nötigen Schritte – wenn nötig, auch vor Gericht.

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Unser kompetentes Team kümmert sich gerne um Ihre Rückfragen rund um dieses Portal.
Versäumen Sie keine Fristen und prüfen Sie gleich Ihren IHK Beitragsbescheid!
Prüfen Sie auch zurückliegende Wirtschaftsjahre! Rückforderungen sind bis zu 4 Jahre nach Zustellung des Beitragsbescheids möglich.
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