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  • Belegnummer des Beitragsbescheids*
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Um Rechtsmittel gegen Ihren IHK Bescheid einlegen zu können, benötigen wir eine Kopie von Vor- und Rückseite als anschließende Anlage von Widerspruch oder der Klage.

Die Prüfung Ihres IHK Beitragsbescheids ist für Sie völlig kostenlos. Für eine Vorabprüfung müssen Sie sich auch nicht registrieren.

Sie zahlen nur, wenn wir Ihren Auftrag erhalten Rechtsmittel einzulegen und damit Erfolg haben. Sie gehen somit kein Risiko ein!

Unser Kundenservice ist für Sie da!

Montag – Sonntag: 06:00 Uhr – 22:00 Uhr

E-Mail: anfrage@ihk-einspruch.de
Tel. :02166 1268-175

  • Prüfen Sie bitte einen weiteren Bescheid der letzten 4 Jahre!
  • Sie haben keinen weiteren? Prüfen Sie gerne im nächsten Jahr Ihren neuen Bescheid. 
  • Eine Prüfung lohnt immer! Die Erfahrung hat gezeigt, dass einzelne Jahre immer wieder angefochten werden können.
Nehmen Sie Ihre(n) IHK Beitragsbescheid(e) zur Hand
  1. Klicken Sie auf dieser Webseite auf “Beitragsbescheid prüfen”
  2. Wählen Sie Ihr Bundesland und Ihre IHK
  3. Geben Sie Ihre Beitragsjahre lt. Bescheid, Veranlagung und Summen an.
  4. Wiederholen Sie dies bei Bedarf für eigene Prüfzwecke und andere IHK Bescheide der letzten 4 Jahre.
  • Das System prüft im Hintergrund ob Widerspruch oder Klage möglich ist.
  • An dieser Stelle geben Sie keine persönliche Daten ein.
  • Die Prüfung ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

Bereits jetzt entscheidet sich, ob wir Ihren Bescheid anfechten können!

 

Rechtliche Schritte

Sie zahlen nur die vereinbarte Provision, wenn wir erfolgreich waren! Sie gehen somit kein Risiko ein.

Unser Kundenservice ist für Sie da!

Montag – Sonntag: 06:00 Uhr – 22:00 Uhr

E-Mail: anfrage@ihk-einspruch.de
Tel. :02166 1268-175