§ 1 Leistungsbeschreibung

1.1 Die Allegro Capital, Logistics, Services & More GmbH, im Weiteren Allegro genannt, ist ein Beratungs- und Prozessfinanzierungsunternehmen und Betreiberin des Portals ihk-einspruch.de. Allegro übernimmt für Sie (nachfolgend auch “Unternehmer” genannt) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) folgende Leistungen:

1.2 Die Leistungen der Allegro beziehen sich auf die Beratung bzgl. der Beitragspflicht gegenüber einer deutschen Industrie- und Handelskammer (nachfolgend „IHK“) sowie der Prüfung und Berechnung von Ansprüchen auf Beitragsrückerstattung gegenüber der IHK. Allegro begleitet den Unternehmer auch im Verwaltungsverfahren auf Beitragserstattungen gegen IHK. Durch ihre Prozessfinanzierungsleistungen unterstützt die Allegro Unternehmer im Rahmen von Widerspruchs- und/oder Klageverfahren gegen eine Industrie- und Handelskammer (nachfolgend „IHK)“.

1.3 Allegro übernimmt keine Gewähr für den Erfolg eines Verfahrens. Auch im Falle einer positiven Prüfung der Ansprüche übernehmen wir keine Gewähr für eine erfolgreiche Durchsetzung.

1.4 Allegro finanziert die gemäß Ziffer 7.2 dieser AGB die Wahrnehmung der Rechte des Unternehmers im Rahmen des Verwaltungs- und/oder Klageverfahrens, soweit sie ausreichende Erfolgsaussichten für das Verfahren erkennt UND wenn der strittige IHK-Beitrag die Schwelle von 300 EUR überschreitet. Ist der Wert geringer, kann der Unternehmer unsere Anwälte auf eigene Kosten für das Verfahren beauftragen.

1.5 Ergänzend umfasst die Dienstleistung der Allegro u.a. folgende Maßnahmen:

  • Übermittlung der Unterlagen des Unternehmers an die Partnerkanzlei;
  • Bereitstellen einer technischen Infrastruktur über das Portal Einspruch-ihk.de für den Datenaustausch und die Kommunikation zwischen Allegro und dem Unternehmer, der Nutzer des Portals ist.

§ 2 Anmeldung bei ihk-einspruch.de

2.1 Mit der Online-Anmeldung bei ihk-einspruch.de geben Sie als Unternehmer ein Angebot zum Abschluss eines Auftrages zur Finanzierung der Prüfung und ggf. Durchsetzung eines Erstattungsanspruchs von überzahlten IHK-Beiträgen ab. Die von Allegro versandte Eingangsbestätigung und/oder die Anforderung weiterer Unterlagen ist noch keine Annahme dieses Angebotes. Allegro nimmt den Auftrag durch ausdrückliche Erklärung per E-Mail an. Allegro behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In der Regel werden Angebote abgelehnt, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht oder unzureichend eingereicht werden oder wenn es sich nicht um einen Sachverhalt nach § 1.2 handelt.

2.2 Die Anmeldung bei ihk-einspruch.de ist nur voll geschäftsfähigen Personen oder solchen, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln, erlaubt. Bei Minderjährigen und anderen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen kommt ein Vertrag erst mit Zustimmung der vertretungsberechtigten Person(en) zustande. Erfährt Allegro während der laufenden Tätigkeit von der Minderjährigkeit, ist Allegro berechtigt, weitere Tätigkeiten bis zur Genehmigung sofort einzustellen.

2.3 Die Unternehmer sind verpflichtet, die bei der Online-Anmeldung abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Sollten sich die angegebenen Daten nach der Anmeldung ändern, sind Sie verpflichtet, diese umgehend per E-Mail an daten@ihk-einspruch.de unter Angabe der Fallnummer mitzuteilen. Das betrifft insbesondere Angaben zu Änderungen im Handelsregister des Unternehmens, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

§ 3 Beitragserstattung prüfen

3.1 Allegro prüft in einem ersten Schritt anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob Erfolgsaussichten auf einen Erstattungsanspruch bestehen.

3.2. Kommt Allegro zu dem Ergebnis, dass keine Erfolgsaussichten bestehen, wird Allegro Ihnen die weitere Verfolgung eventueller Ansprüche nicht empfehlen und die Zusammenarbeit beenden. Ihnen als Unternehmer entstehen dafür keine Kosten.

3.3 Allegro kann die Rechtsverfolgung ablehnen, wenn die Kosten für die Rechtsverfolgung der Höhe der zu erreichenden Beitragserstattung übersteigen oder der unverhältnismäßig sind.

§ 4 Provision, Partnerkanzleien; Anwaltsvertrag

4.1 Wenn nach Ersteinschätzung von Allegro ausreichend Erfolgsaussichten bestehen, auch unter Berücksichtigung der Kosten, eine Beitragserstattung zu erreichen, agiert Allegro als Prozessfinanzierer und arbeitet mit Rechtsanwälten (nachfolgend “Partnerkanzleien” genannt) zusammen.

a) Vertrag über die Prozessfinanzierung
Mit Ausfüllen und Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrages zwischen Allegro und Unternehmer beauftragt der Unternehmer Allegro mit der Vermittlung eines Partneranwalts. Dem Partneranwalt werden die im Rahmen der Ersteinschätzung eingegebenen Informationen sowie die nach Abschluss des Vermittlungsvertrages unter “Dokumente“ hochgeladenen Dokumente und Angaben zum Zwecke der weiteren Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche im außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahren übermittelt.

b) Mandatsvertrag mit einem Partneranwalt
Allegro sendet dem Unternehmer nach Abschluss des Vermittlungsvertrages die Vollmacht einer Partnerkanzlei per E-Mail zu. Um den Partneranwalt zu beauftragen, füllt der Unternehmer die Vollmacht aus und übersendet die Vollmacht an die Partnerkanzlei. Der Unternehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ein Partneranwalt das Angebot auf Abschluss des Mandatsvertrages annimmt. Nimmt der Partneranwalt das Angebot des Unternehmers an, kommt der anwaltliche Mandatsvertrag auf Grundlage der jeweiligen Mandatsbedingungen zustande. Vertragsparteien des anwaltlichen Mandatsvertrages sind allein der Unternehmer und der Partneranwalt. In dem anwaltlichen Mandatsvertrag wird der Unternehmer den Partneranwalt anweisen, Allegro über alle Einzelheiten des Mandats zu unterrichten und ihn insoweit unwiderruflich von seiner gesetzlich bestehenden Verschwiegenheitspflicht gegenüber Allegro zu entbinden. Der Mandant befreit den Rechtsanwalt von seiner Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit der Abrechnung. Der Mandant befreit den Rechtsanwalt von seiner Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit der Abrechnung. Das Verfahren wird erst mit Zugang der Vollmacht in Gang gesetzt. Der Unternehmer ist gehalten, die Vollmacht unverzüglich einzureichen, um das Einhalten der Fristen sicher zu stellen. 

4.2 Übernimmt die Partnerkanzlei den Fall, kommt ein Anwaltsvertrag zwischen dem Unternehmer und der Partnerkanzlei zustande. Die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei geht dann gegen den Beitragsbescheid vor und versucht im Namen des Unternehmers eine Erstattung überzahlter Beiträge mit der entsprechenden IHK zu erreichen. Zur Wahrung etwaiger Ansprüche legt die Partnerkanzlei ggf. Widerspruch und/oder Klage gegen den Beitragsbescheid im Namen des Unternehmers ein. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit, die nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) abgerechnet werden, sowie die
Gerichtskosten übernimmt Allegro. Um das Verfahren in Gang zu bringen, hat das Unternehmen als Auftraggeber die Gerichtskosten gegenüber der Gerichtskasse zu verauslagen. Eine Erstattung durch Allegro erfolgt im Rahmen der Gesamtabrechnung nach Beendigung des Verfahrens.

4.3 Der Partnerkanzlei gestattet Ihnen als Unternehmer, Allegro über die Erfolgsaussichten sowie den weiteren Verlauf des Verfahrens zu unterrichten
(Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht). Zugleich gestattet der Unternehmer Allegro, der Partnerkanzlei Zugriff zu Ihren Daten zu gewähren. Die Regelung zur Übernahme der Kosten der Partnerkanzlei finden Sie in Ziffer 7. dieser AGB.

4.4 Welche weiteren Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens durch die Partnerkanzlei ergriffen werden, entscheidet der Unternehmer in Absprache mit der Partnerkanzlei. Entscheiden Sie sich gegen die Vertretung durch eine Partnerkanzlei, endet das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Allegro. Die bereits entstandenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind Allegro in voller Höhe zu erstatten. Allegro ist zu keinen weiteren Leistungen Ihnen gegenüber verpflichtet.

§ 5 Verpflichtungen des Unternehmers

5.1. Um Ihre Interessen möglichst gut wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Partnerkanzlei umfassend über den Sachverhalt informiert wird. Sie sind daher verpflichtet, die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei bei der anwaltlichen Vertretung im Verwaltungs- und/oder Klageverfahren nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu unterstützen und zu informieren. Insbesondere sind Sie verpflichtet, der Partnerkanzlei die zur Bearbeitung Ihres Falles erforderlichen Unterlagen / Daten (etwa die schriftliche Vollmacht, Bescheide) vollständig zur Verfügung zu stellen. Erkennt der Unternehmer im weiteren Verlauf der Angelegenheit, dass die von ihm übermittelten Informationen nicht vollständig bzw. unzutreffend sind, ist er verpflichtet, die Partnerkanzlei und Allegro unverzüglich per E-Mail an daten@ihk-einspruch.de zu informieren und die Informationen zu vervollständigen bzw. zu berichtigen.

5.2 Der Unternehmer ist verpflichtet, die Partnerkanzlei und die Allegro – auch nach Vertragsschluss und nach Erteilung der Prozessvollmacht – über sämtliche
Korrespondenz mit der IHK und den Gerichten zu informieren. Die Unterlagen sind per E-Mail an daten@ihk-einspruch.de sowie an die E-Mail-Adresse der
Partnerkanzlei zu senden.

5.3 Die Unternehmer verpflichten sich, während der Tätigkeit der von ihm beauftragten Partnerkanzlei in derselben Angelegenheit durch keine weitere Stelle
(z. B. einen anderen Anwalt) gegenüber der IHK vertreten zu lassen und auch selbst keine eigenen gerichtlichen Schritte einzuleiten.

5.4 Falschangaben

5.4.1 Wenn der Unternehmer bei der Anmeldung oder im Verfahrensverlauf gegenüber der Kanzlei vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben macht,
übernimmt Allegro für diesen keine Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.4.2 Wird infolge der unter 5.4.1 genannten Falschangaben der Fall von einer der Partnerkanzleien übernommen und bearbeitet und es entstehen Gerichtsgebühren und/oder Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ist der Unternehmer verpflichtet Allegro die im Rahmen der Prozessfinanzierung (vgl. § 1) entstandenen Gebühren und Kosten vollumfänglich zu erstatten.

§ 6 Kosten für Leistungen der Allegro; Provision

6.1 Allegro erhält für die Durchführung des Vertrages eine Provision. Die Provisionist abhängig vom Ausgang des Verfahrens.

6.1.1 Sofern die IHK außergerichtlich oder im Rahmen eines Verwaltungs- oder Klageverfahrens eine Zahlung anbietet oder leistet, ohne das ein Urteil ergeht, erhält Allegro von dem Unternehmer eine Provision, die der Höhe nach auf der Website des Portals festgelegt ist. in Höhe von höchstens 35% (inkl. MWSt.) des angebotenen oder geleisteten Betrages.

6.1.2 Sofern die IHK in einem Klageverfahren durch Urteil unterliegt und antragsgemäß zu einer Zahlung verpflichtet wird, erhält Allegro von Ihnen eine
Provision in Höhe von höchstens 35% (inkl. MwSt.) der vereinbarten Höhe des ausgeurteilten Betrages.

6.1.3 Auf der Grundlage des Prozessfinanzierungsvertrages hat der Unternehmer den Provisionsanspruch der Allegro direkt zu erfüllen. Die Partnerkanzlei ist berechtigt, den Ausgang des Verfahrens Allegro mitzuteilen,

6.2. Wenn Sie vor ordnungsgemäßer Beendigung des Verfahrens die Dienstleistung von Allegro und/oder den Anwaltsvertrag mit der Partnerkanzlei kündigen, erhält die Allegro eine Provision in Höhe der oben genannten Sätze und Schadensersatz in Höhe der bereits erbrachten finanziellen Leistungen.

6.3 Die Provision wird im Falle von Ziffern 6.1.1 mit Eingang der entsprechenden Leistungen auf das Bankkonto durch den Unternehmer fällig. Im Falle von Ziffer

6.1.2 wird die Provision mit Rechtskraft des Urteils fällig.

6.4 Die Provision bleibt unberührt davon, ob Kosten des Verfahrens dem Gegner auferlegt wurden oder der Gegner diese im Vergleichswege übernommen hat.

§ 7 Kosten der Partnerkanzlei / Kosten eines Rechtsstreit

7.2 Allegro übernimmt die Finanzierung des Verfahrens gegen die IHK.

7.2.1 Allegro übernimmt für den Unternehmer die Prozessfinanzierung, indem Allegro den Unternehmer von etwaigen Kostenansprüchen freistellt, die gegen den Unternehmer geltend gemacht werden. Das betrifft alle Kosten, die durch eine gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit der Partnerkanzlei entstehen. Konkret werden folgende Kosten übernommen: Die Kosten des Partneranwalts, die Gerichts- und Verfahrenskosten (nachfolgend “Kostenfreistellungszusage”), Auslagen. Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht übernommen.

7.2.2 Ein Anspruch auf Prozessfinanzierung besteht der Allegro gegenüber erst dann, wenn die Allegro die Finanzierung ausdrücklich schriftlich oder in Textform im Einzelfall zugesagt hat.

7.2.3 Im Rahmen des Verfahrensverlaufs kann es dazu kommen, dass die Erfolgsaussichten neu bewertet werden müssen. Dies kann unter anderem der Fall
sein, wenn Tatsachen bekannt werden, die der Partnerkanzlei bislang nicht bekannt waren. Haben weitere Verfahrensschritte nach Ansicht der Partnerkanzlei keine überwiegenden Erfolgsaussichten, ist die Allegro zu einer weitergehenden Prozessfinanzierung nicht verpflichtet

7.2.4 Wenn Allegro die Prozessfinanzierung des nächsten Verfahrensschritts ablehnt, teilt Allegro dies dem Unternehmer und der Partnerkanzlei mit. Die bis
dahin entstandenen Kosten übernimmt Allegro. Wenn der Unternehmer auf eigene Rechnung – ohne Prozessfinanzierung- den nächsten Verfahrensschritt einleiten möchte, kann Allegro den Vertrag kündigen. Dies hat der Unternehmer der Partnerkanzlei unverzüglich mitzuteilen. Auch die Partnerkanzlei hat das Recht, das Mandat sofort niederzulegen.

§ 8 Dauer des Auftrags / Kündigung

8.1 Das Vertragsverhältnis endet, wenn das Verwaltungs- oder Klageverfahren beendet ist, mit Zustimmung des Unternehmers ein Vergleich geschlossen wurde oder wenn Allegro (ggf. nach Mitteilung der von dem Unternehmer beauftragten Partnerkanzlei) nach pflichtgemäßem Ermessen der Fortführung des Verfahrens keine überwiegenden Erfolgsaussichten beimisst und der Unternehmer hierüber informiert.

8.2 Allegro steht ein Kündigungsrecht zu, wenn sich herausstellt, dass Ihre tatsächlichen Angaben in wesentlichen Punkten unzutreffend und/oder unvollständig sind (z. B. fehlerhafte Angaben zur Person und/oder zur Kündigung; unvollständige Übermittlung von Dokumenten).

8.3 Allegro steht ferner ein Kündigungsrecht zu, wenn der Unternehmer gegen den Beitragsbescheid auf einem anderen Weg vorgehen (z. B. mit Hilfe eines
anderen Prozessfinanzierers oder mit Anwälten, die keine Anwälte einer Partnerkanzlei sind).

§ 9 Datenschutz Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten auf der Webseite ihk-einspruch.de sowie bei Abschluss und im Rahmen der Durchführung des Prozessfinanzierungsvertrages finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Schriftform und anwendbares Recht

10.1 Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Auftrages übermittelt werden, müssen in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen. Die Regelung des § 305b BGB bleibt
hiervon unberührt.

10.2 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

§11 Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

11.1 Änderungen der Nutzungsbedingungen werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam. Die neuen Bedingungen werden dem Nutzer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt.

11.2 Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Allegro wird den Nutzer in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen