Ihr Bescheid kann nicht angefochten werden?

  • Prüfen Sie bitte einen weiteren Bescheid der letzten 4 Jahre!
  • Sie haben keinen weiteren? Prüfen Sie gerne im nächsten Jahr Ihren neuen Bescheid. 
  • Eine Prüfung lohnt immer! Die Erfahrung hat gezeigt, dass einzelne Jahre immer wieder angefochten werden können.

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